Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- Montage- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen dem Handwerksbetrieb Behrens Metalltechnik UG, vertreten durch den
Geschäftsführer, Herrn Mesut Cekic,Focksweg 36, 21129 Hamburg,
Telefon, (040) 742 1560, Mail info@bst-hamburg.com
(im Folgenden kurz (UG) und ihren Kunden
(Verbraucher und Unternehmer). Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden -ausser in vertraglich festgehaltenen Ausnahmen-nicht anerkannt.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken
abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigenberuflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt,
§ 14 BGB – Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir Sie hierüber gesondert.
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
- Vertragsschluss
1.1 Bestellungen des Kunden bei der Behrens Metalltechnik UG, stellen
lediglich ein Angebot an die UG zum Abschluss eines Vertrages dar. Die
Bestellbestätigung ist keine Annahme des Vertrages durch die UG.
1.2 Angebote gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend.
1.3 Die Annahme erfolgt durch die UG mit gesonderter Auftragsbestätigung
oder mit Lieferung/Montage der Ware
- Lieferung
2.1 Die UG liefert ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland.
Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe/Montage der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden, bei Versandbereitschaft auf den Kunden über.
- Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. MwSt. und zzgl. Verpackung und
Versandkosten.3.2 Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden.
3.3 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der UG
(ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes: • Die gelieferte/montierte Ware bleibt Eigentum der UG bis zur Erfüllung sämtlicher der UG gegen den Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist. • Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an Dritte weiter zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an die UG erfolgt und dass das Eigentum auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat. •
Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne dass hierdurch das vorbehaltene Eigentum auf den Dritten übergeht. • Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung der UG, die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse der UG. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Unternehmerkunde die UG unverzüglich zu benachrichtigen. •
Der Unternehmerkunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einschließlich aller Nebenrechten bereits jetzt in voller Höhe im Voraus sicherungshalber an die GmbH ab, die diese Abtretung annimmt.
Bis auf Widerruf und solange sich der Unternehmerkunde nicht in Verzug befindet, ist der Unternehmerkunde berechtigt, die UG abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen; er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z. B. durch Abtretung, zu verfügen.
• Auf Verlangen der UG hat der Unternehmerkunde die Forderungsabtretung dem betreffenden Abnehmer bekannt zu machen und der GmbH die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Unterlagen, z. B. Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Die UG wird die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach Wahl der UG freigeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
4. Gewährleistung
4.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.
4.2 Ist der Kunde Unternehmer entscheidet die UG über die Art der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich § 377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.
5. Haftung
Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit die UG nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die UG dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
ALLGEMEINE REPARATUR- UND MONTAGEBEDINGUNGEN
Es gelten die Regelungen unter III dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des Vertragspartners ausgeführt werden.
- Kosten
1.1. Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann der Kunde Kostengrenzen setzen.
1.2 Verbindliche Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt.
1.3. Ein vom Vertragspartner gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von uns schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Für die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden dem Vertragspartner berechnet, soweit die Reparatur nicht durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung der Reparatur nicht verwertet werden können
1.4. Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der Reparatur
die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich
vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache stehen, werden wir den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der Reparatur feststellen und die bislang nicht vom Umfang des Reparatur-auftrages umfasst waren.
1.5. Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer
Reparatur nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt.
1.6. Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Wird die Reparatur aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.
- Beendigung
Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahon erbrachten Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, zu bezahlen.
- Zahlungen
Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. Die GmbH kann bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
- Mitwirkungspflichten
4.1 Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die
Sicherheit am Ort der Reparatur bzw. der Montage zu sorgen.
4.2 Der Kunde ist verpflichte, die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen Anschlüsse auf seine Kosten bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind.
4.3 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist die UG berechtigt, aber nicht verpflichtet, an seiner Stelle und auf seine Kosten die Handlungen vorzunehmen.
4.4 Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen
unberührt.
- Frist für die Ausführung der Reparatur oder Montage
5.1 Die Angaben der GmbH über Reparatur- oder Montagefristen beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich.
5.2 In Fällen nicht voraussehbarer betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen,
Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von
Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen angemessen.
- Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den Kunden
6.1 Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
6.2 Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von
zwölf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen.
7. Erweitertes Pfandrecht
Der UG steht wegen ihrer Forderungen aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in seinen Besitz gelangten Reparatur- bzw. Montagegegenstand des Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
- Gewährleistung
Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage der UG unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung der UG Instandsetzungs- oder Montagearbeiten unsachgemäß selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung der UG für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Die UG ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen der UG und einem Verbraucher-Kunden, die nicht durch Verhandlungen mit dem Verbraucher-Kunden, zum Beispiel im Rahmen unseres Kundenbeschwerdesystems beigelegt werden konnte, können Verbraucher-Kunden grundsätzlich die für allgemeine Verbraucherprobleme zu-ständige Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. kontaktieren.
Stand: Hamburg, 01.02.2023
Neßpriel 6
21129 Hamburg
Tel.: 040 742 156-0
Fax.: 040 742 156-20
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